So prüfen Sie ein Grundbuchdokument in Syrien
Bevor Sie eine Anzahlung leisten, prüfen Sie selbst, ob die Immobilie auf den Verkäufer eingetragen und frei von Hypotheken, Pfändungen und Klagen ist. Hier die Schritte von Anfang bis Ende.
Was Sie vom Verkäufer verlangen
Verlangen Sie eine Kopie des Grundbuchauszugs (Tabu) und den Ausweis des eingetragenen Eigentümers. Vergleichen Sie den vollständigen Namen und die Grundstücksnummern (Parzelle und Katasterzone) zwischen Auszug und Ausweis. Handelt ein Bevollmächtigter, verlangen Sie die Originalvollmacht und prüfen Sie, ob sie ausdrücklich einen Verkauf erlaubt und noch gültig ist.
Der aktuelle Grundbuchauszug: das wichtigste Papier
Das Dokument, das Sie schützt, ist ein aktueller Auszug der Generaldirektion für Katasterangelegenheiten (Grundbuchamt) des Gouvernements. Jeder kann ihn mit der Grundstücksnummer beantragen. Er zeigt den aktuellen Eigentümer, seinen Anteil, die Art der Immobilie und vor allem alle Vermerke auf dem Grundbuchblatt: Hypothek, vorläufige oder vollstreckbare Pfändung, anhängige Klage oder ein Nutzungsrecht Dritter.
Der Auszug sollte möglichst vom Tag der Vertragsunterzeichnung stammen, denn Vermerke können jederzeit eingetragen werden. Ein wochenalter Auszug reicht nicht.
Was Sie im Auszug prüfen
Erstens: Der Eigentümername stimmt mit dem Verkäufer oder dem Vollmachtgeber überein. Zweitens: Der angebotene Anteil ist der volle eingetragene Anteil; manche Immobilien gehören mehreren Erben anteilig, und einer allein kann nicht alles verkaufen. Drittens: Das Blatt trägt keine Vermerke, oder ein vorhandener Vermerk wird vor der Übertragung in Ihrer Anwesenheit gelöscht. Viertens: Die Beschreibung (Wohnung, Grundstück, Fläche, Etage) entspricht dem, was Sie vor Ort gesehen haben.
Wann Sie die Anzahlung leisten
Zahlen Sie nichts, bevor Sie einen aktuellen Auszug gesehen und geprüft haben. Zahlen Sie dann nur gegen einen schriftlichen Vorvertrag, der die Grundstücksnummer, den vollen Preis, das Gezahlte, den Termin der Eigentumsübertragung bei der zuständigen Behörde und das Schicksal der Anzahlung bei Rücktritt einer Seite festhält. Am besten vor einem Notar oder mit einem Anwalt unterschreiben.
Häufige Fragen
Kann ich einen Grundbuchauszug für eine fremde Immobilie beantragen?
Ja. Der Auszug ist ein öffentliches Dokument, das mit der Grundstücksnummer beim Grundbuchamt des Gouvernements beantragt wird, ohne Erlaubnis des Eigentümers.
Der Verkäufer sagt, der Eintrag sei 'in Bearbeitung'. Soll ich kaufen?
Zahlen Sie nicht, bevor der Eintrag abgeschlossen ist und ein Auszug auf seinen Namen vorliegt. Das Versprechen eines baldigen Eintrags ist keine Sicherheit.
Diese Ratgeber sind allgemeine Informationen auf Basis gängiger Praxis, keine Rechtsberatung. Verfahren und Gebühren ändern sich und unterscheiden sich je Gouvernement; ziehen Sie vor jeder Zahlung einen Anwalt hinzu.