Eigentumsübertragung in Syrien: Unterlagen, Gebühren und wer anwesend sein muss
Vom Vorvertrag bis zur Eintragung auf den Käufer: was in jedem Schritt passiert und was Verkäufer und Käufer brauchen, damit die Übertragung nicht in letzter Minute stockt.
Der Vorvertrag
Nach Prüfung des Grundbuchauszugs unterschreiben beide Seiten einen Vorvertrag. Er nennt Grundstücksnummer und Katasterzone, den vollen Preis, die geleistete Anzahlung, den Übertragungstermin, wer welche Gebühren trägt und die Anzahlungsregel bei Rücktritt. Am besten beim Notar, damit Datum und Unterschriften beglaubigt sind.
Unterlagen des Verkäufers
Der Originaltitel, ein gültiger Ausweis, ein aktueller Grundbuchauszug und die verlangten Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Steuer, Gemeinde, Versorger, je nach Behörde). Bei geerbtem Eigentum der Erbschein und die Übertragungsunterlagen an die Erben. Handelt ein Bevollmächtigter, die gültige Originalvollmacht. Die Listen unterscheiden sich je Gouvernement; fragen Sie vorab bei der Behörde.
Unterlagen des Käufers
Ein gültiger Ausweis und, bei Kauf in Vollmacht für jemanden im Ausland, die von Botschaft oder Konsulat beglaubigte und legalisierte Vollmacht. Nicht-syrische Käufer brauchen je nach Staatsangehörigkeit und Immobilienart besondere Genehmigungen; fragen Sie vor der Zahlung einen Anwalt.
Der Tag der Übertragung
Verkäufer (oder Bevollmächtigter) und Käufer (oder Bevollmächtigter) erscheinen persönlich mit den Originalunterlagen. Der Restbetrag wird normalerweise genau im Moment der Unterschrift gezahlt, nicht davor. Eintragungsgebühren und Stempelsteuern richten sich nach dem geltenden Tarif; wer sie trägt, wird vorab vereinbart. Nach der Eintragung verlangen Sie einen neuen Auszug mit Ihrem Namen: Damit ist der Kauf abgeschlossen.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Übertragungsgebühren?
Sie richten sich nach dem geltenden amtlichen Tarif und dem geschätzten Immobilienwert und ändern sich von Zeit zu Zeit. Fragen Sie das Grundbuchamt Ihres Gouvernements nach dem aktuellen Betrag, bevor Sie mit dem Verkäufer klären, wer sie trägt.
Muss ich persönlich erscheinen?
Ja, oder ein Bevollmächtigter erscheint mit einer beglaubigten Spezialvollmacht, die zum Kauf und zur Eintragung auf Ihren Namen ermächtigt. Eine Generalvollmacht reicht möglicherweise nicht.
Diese Ratgeber sind allgemeine Informationen auf Basis gängiger Praxis, keine Rechtsberatung. Verfahren und Gebühren ändern sich und unterscheiden sich je Gouvernement; ziehen Sie vor jeder Zahlung einen Anwalt hinzu.